08.02.2019
#IRW WALDKRAIBURG DIE STADT KINDERTAGESSTÄTTE 2019 NEWS
„Umbau des ehem. SGF-Gebäudes zur Kindertagesstätte - Billigung der Entwurfsplanung und Kostenschätzung“ der Stadtratssitzung am 05.02.2019
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Erster Bürgermeister Robert Pötzsch bedauert sehr, dass während der Sitzung keine schlüssigen Antworten auf die offenen Fragen gegeben werden konnten. Wie aus den Unterlagen von Ferienausschuss (28.08.2018), Bau- Verkehr- und Umweltausschuss (30.01.2019) und der Stadtratssitzung (05.02.2019) für alle Stadträte ersichtlich sind die Kaufneben- und Maklerkosten in Höhe von 8,57% bereits im Kaufpreis inkludiert.
Nach den bisherigen Erkenntnissen sind die Grunderwerbs-, die Grunderwerbsnebenkosten (ohne Maklercourage) und der notwendige finanzielle Aufwand für den Umbau grundsätzlich förderfähig. Die Feststellung der förderfähigen Kosten obliegt jedoch nach Antragstellung der staatlichen Zuwendungsstelle der Regierung von Oberbayern. Dieser Antrag kann erst im Anschluss an den Stadtratsbeschluss gestellt werden. Gemäß den derzeit gültigen Förderprogrammen ist bei den bekannten Fördersätzen (FAG und Sonderprogramm) insgesamt von einer staatlichen Zuwendung in Höhe von rund 85 % der förderfähigen Kosten auszugehen.
Bezüglich der Mehrkosten in Höhe von rund 500.000 Euro werden Deckungsmittel aus investiven Minderauszahlungen des Jahres 2018 (nicht realisierte Tiefbaumaßnahmen Gewerbegebiet) zur Verfügung verwendet und dann als Haushaltsermächtigung aus Vorjahren im Haushaltsjahr 2019 abgewickelt.
Pressemitteilung von Waldkraiburg Die Stadt
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